TAPU & PROSEDÜRLER

Der Kauf einer Immobilie in der Türkei ist, insbesondere für ausländische Käufer, ein recht einfacher Prozess, wenn alle Schritte sorgfältig befolgt werden. Einer der wichtigsten Aspekte dieses Prozesses ist das „Tapu“, das den offiziellen Eigentumsübergang darstellt. Das Tapu dokumentiert offiziell das Eigentum an einer Immobilie und wird vom Grundbuch- und Katasteramt ausgestellt. Hier finden Sie einen umfassenden Leitfaden, wie der Grundbuchprozess in der Türkei abläuft:

1. Vorbereitungen und Zustandsprüfung

Diese Kontrollen werden in der Regel von einem lizenzierten Anwalt oder einem vertrauenswürdigen Immobilienberater durchgeführt.

2. Unterzeichnung des Kaufvertrags

Nach Auswahl der passenden Immobilie wird ein Vorverkaufsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer unterzeichnet. In diesem Vertrag werden Kaufpreis, Zahlungsplan und Zeitpunkt des Grundbuchübergangs festgelegt. In dieser Phase wird üblicherweise eine Anzahlung von 5–10 % geleistet.

3. Beantragung der Steuernummer

Ausländische Käufer müssen für alle offiziellen Vorgänge in der Türkei eine Steuernummer beantragen. Diese erhält man bei der örtlichen Steuerbehörde gegen Vorlage einer Passkopie.

4. Eröffnung eines Bankkontos in der Türkei

Für die Überweisung von Geldern und Finanztransaktionen ist es möglicherweise erforderlich, ein lokales Bankkonto zu eröffnen. Der Käufer muss in der Regel einen Einkommensnachweis und eine Rechnung aus seinem Wohnsitzland vorlegen.

5. Antrag beim Grundbuchamt

Die Eigentumsübertragung erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt. Käufer und Verkäufer (oder ihre Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht) müssen persönlich anwesend sein. Erforderliche Dokumente sind in der Regel:

6. Gutachten

Ausländische Käufer sind verpflichtet, ein offizielles Gutachten von einem lizenzierten Sachverständigen einzuholen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der Verkaufspreis den Marktbedingungen entspricht und Steuerhinterziehung verhindert wird.

7. Abschluss des Grundbuchvorgangs

Nach Genehmigung des Antrags durch das Grundbuchamt wird ein Termin für die offizielle Unterzeichnung festgelegt. Bei diesem Termin:

8. Gebühren und Steuern

Die Grundbuchgebühr wird zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt und beträgt in der Regel 4 % des Verkaufspreises (abweichende Vereinbarungen sind möglich). Zudem können Notargebühren, Übersetzungskosten und gegebenenfalls Maklerprovisionen anfallen.

Fazit

Der Grundbuchprozess in der Türkei ist sehr gut organisiert und transparent – besonders mit professioneller rechtlicher Unterstützung ist er äußerst sicher. Ausländischen Käufern wird dringend empfohlen, mit erfahrenen Immobilienberatern und Anwälten zusammenzuarbeiten. Wenn die richtigen Schritte befolgt werden, ist der Immobilienerwerb in der Türkei sowohl eine lukrative Investition als auch eine reibungslose Erfahrung.